Europa- und Aussenpolitik

Immerwährende Neutralität Österreichs

Die Neutralität Österreichs wurde de facto seit dem EU-Beitritt realpolitisch von unseren jeweiligen Regierungen sukzessive aufgeweicht. Im Hinblick auf die ursprünglich beschlossene aktive und dynamische Neutralitätspolitik Österreichs ist es das politische Ziel von VISION ÖSTERREICH, dass unser Land in allen Belangen eine aktive neutrale Stellung einnimmt. Österreich und dessen Vertreter sollten sich proaktiv darum bemühen, dass friedensfördernde neutrale Außenpolitik gegenüber anderen Staaten und Bündnissen gelebt wird, bis hin zum Anbieten und erfolgreichen Durchführen von Friedensverhandlungen auf österreichischem Boden. In Zukunft soll als Grundprinzip der österreichischen Außenpolitik, wieder die Tradition des Vermittelns und des Ausgleichs zum Frieden in der Welt im Vordergrund stehen.

Das gebietet gleichzeitig auch:

  • Keine Überflugsgenehmigungen / Durchquerungsgenehmigungen für nicht neutrale Bündnispartner (außer bei einstimmigem UN-Beschluss) bis hin zu aktiver Blockade durch unser Bundesheer;
  • Keine Teilnahme an Sanktionen welcher Art auch immer;
  • Klare Positionierung, dass Österreich aufgrund seiner vorweggenommenen Neutralität die, durch den UN-Beitritt ausgelöste, Pflicht zur Teilnahme an Zwangsmaßnahmen gegen Staaten, die gegen das Gewaltverbot verstoßen haben, nicht anerkennen kann. Es kann und darf von Österreich nicht erwartet werden, mit Maßnahmen im System kollektiver Sicherheit gegen seine Neutralitätsverpflichtungen zu verstoßen;
  • Klare Positionierung, dass Österreich nicht länger an der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU teilnimmt, sondern nur für Konsultationen zur Verfügung steht (siehe dazu auch Art. 42 Abs. 2 EUV1: „Irische Klausel“: Die GSVP darf „den besonderen Charakter […] bestimmter Mitgliedstaaten“ nicht berühren.);
  • Keine Teilhabe an EU-Eingreiftruppen, zumal weder die in der EU statuierte Beistandsverpflichtung oder Solidaritätsklausel noch Art. 51 UN-Charta eine Grundlage dafür bieten;
  • Kein Beitritt zu einem Verteidigungs- oder Angriffsbündnis (wie z.B. der NATO);
  • Keine Parteiergreifung für Konfliktpartner (sowohl auf nationaler und europäischer als auch auf UN-Ebene);
  • Kooperation mit anderen neutralen Staaten (Schweiz, Irland, etc.) für gemeinsame diplomatische Friedensmissionen wie Abrüstungsinitiativen, humanitäre und Entwicklungshilfe.

Europapolitik

Es ist aktuell zu beobachten, dass die Innenpolitik der Europäischen Union in vielerlei Hinsicht ein Ausfluss der Wünsche der tausenden Lobbyisten in Brüssel ist. Absurde Beispiele dafür sind etwa:

  • Seiltänzer müssen in der EU verpflichtend einen Helm tragen;
  • Rüttelstärke von Bohrern (Vibrations-Richtlinie 2002/44/EG);
  • Leiter-Richtlinie (2001/45/EG).Wesentlich wichtigere und gefährliche Beispiele sind:
  • Herausgabe von Daten von EU-Bürgern an die USA (US-PRISM, Safe Harbor, Privacy Shield und dessen Nachfolge am 25.5.2022 angekündigt);
  • Überwachung von unverdächtigen EU-Bürgern durch EUROPOL (EU-Verordnung 2022/991 vom 8.6.2022);
  • Milliardenschwere Ankäufe von experimentellen Gentherapien via SMS ohne Kontrollmöglichkeit;
  • Holzverbot als Biomasse (Abstimmung des EU-Parlaments im Zuge der Renewable Energy Directive III (RED III), 14.9.2022);
  • Möglichkeit der Tötung bei Aufruhr oder Aufstand (Art. 2 Abs. 2 EMRK2) oder bei Kriegsgefahr (EMRK Protokoll Nr. 6 Art. 2 vom 28.4.19833).

Ziel einer gelungenen Europapolitik im Hinblick auf Menschenleben sollte sein:

  • Systematische Achtung fundamentaler Grundwerte der EU-Bürger und Souveränitätsrechte der EU-Staaten;
  • Abschaffung der Tötungsmöglichkeiten bzw. Todesstrafe aus den Rechtskörpern der EU4, damit die unantastbare Würde des Menschen nicht nur ein Lippenbekenntnis bleibt.

Europa ist geopolitisch Nachbar Asiens und sollte daher alles in seiner Macht Stehende tun, um die nachbarschaftlichen Beziehungen zu Asien, insbesondere zu Russland, tunlichst zu fördern. Weiters sind die industrielle Produktion und der Wohlstand der Bürger in weiten Teilen von den günstigen Energielieferungen aus Russland abhängig. Es stellt sich zu Recht die Frage, ob diese Abhängigkeit in Zukunft nicht teilweise verringert werden sollte, um Markt und Wohlstand selbstständiger werden lassen zu können. Ein Ansatz dazu ist das in Deutschland entwickelte Projekt der Dual Fluid Reaktoren5.
Unabhängig davon sollte sich nach Ansicht der VISION ÖSTERREICH die Europäische Union an Konflikten nicht aktiv beteiligen und weder Partei ergreifen, Solidarität erklären noch eine Konfliktpartei mit Kapital, Know-How oder Waffenlieferungen unterstützen. Ziel eines Friedensprojektes wie der EU sollte es sein, den Frieden ideal zu fördern oder dahingehend mit Verhandlungsangeboten und Aufforderungen auf allen diplomatischen und nicht-diplomatischen Kanälen zu unterstützen. Ein Ausstieg aus sämtlichen Sanktionen für die es kein UNO-Mandat gibt, ist somit ebenfalls selbstredend.

Die Europäische Union hat sich in den letzten Jahren teilweise zu einem Quell der Bevormundung der EU-Bürger und der EU-Staaten entwickelt. Daher setzt sich die VISION ÖSTERREICH dafür ein, dass das Einstimmigkeitsprinzip bei wichtigen Entscheidungen in der EU weiterhin unumstößlich aufrecht bleibt. Genauso wenig benötigt die EU erweiterte Kompetenzen im Gesundheits- und Verteidigungsbereich. Eine dahingehende Änderung der EU-Verträge, wie zuletzt vom EU-Parlament gefordert, ist abzulehnen.

Die wirtschaftliche Leistung der aktuell 27 Mitgliedstaaten ist vorwiegend einem Nord-Süd Gefälle6 unterworfen. Ähnlich wie in der Vergangenheit sollte das Hauptaugenmerk der wirtschaftlichen EU-Förderungen auf der Homogenisierung eines EU-weiten höheren Lebensstandards liegen, um die Stabilität des europäischen Wirtschaftsraumes, die langfristige zuverlässige Entwicklung der individuellen Staatsanleihen, die Sicherstellung eines sinnvollen Ausbaus von Infrastruktur unter Zuhilfenahme der Kreditwirtschaft zu gewährleisten und damit in Summe die Stabilisierung des EURO und dessen Werthaltigkeit im Vergleich zu anderen Währungen sicherzustellen. Das ist auch ein Ziel der VISION ÖSTERREICH.

Außenpolitik

Sämtliche Verträge oder Abtretungen von souveräner Zuständigkeit und Kompetenz sind kritisch zu hinterfragen und genauestens zu überprüfen. Das seitens der Europäischen Union gelebte Subsidiaritätsprinzip (Art. 5 Abs. 3 EUV), nämlich dass die Union nur tätig wird, „sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können“, sondern auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind, gehört aktiv überwacht. Das österreichische nationale Parlament, das, so wie die Parlamente der anderen Mitgliedstaaten, innerhalb von acht Wochen, nachdem die Kommission einen Gesetzesvorschlag auf den Weg bringt, begründen kann, warum dieses Gesetz seiner Ansicht nach gegen den Subsidiaritätsgedanken verstößt, sollte sich laufend mit den anderen nationalen Parlamenten abstimmen, um bei kritischen Gesetzesvorschlägen ein Drittel der nationalen Parlamente für die Kritik am Vorschlag zu gewinnen, um die Kommission von dessen Umsetzung abhalten zu können.

Gleiches gilt für den Vorschlag der WHO für den Internationalen Vertrag zur Pandemieprävention, der als Instrument 2024 verabschiedet werden soll. Seitens der VISION ÖSTERREICH ist ein Zustimmen zu diesem die Souveränität Österreichs gefährdenden Vertrag abzulehnen.
Die EU misst aktuell in Sachen Außenpolitik mit zweierlei Maß. Nicht-demokratische Staaten, die auf der transatlantischen Liste der zu fördernden Partner stehen, werden scheinbar bedenkenlos mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gefördert oder hofiert. Dazu gehören:

  • Vereinigte Arabische Emirate: Herrschaftssystem von Clans, massiv eingeschränkte Bürgerrechte (Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit), Verbot von Parteien und Gewerkschaften;
  • Aserbaidschan: kriegerischer Überfall auf Armenien inkl. Kriegsverbrechen, keine Demokratie;
  • Ukraine: korruptester Staat Europas (u.a. Selenskyj & Pandora Papers), Asow-Regiment (mit Verbindungen zu rechtsextremen Gruppen, Angehörigen und Gründungsmitgliedern aus der rechtsextremen Szene und Verwendung nationalsozialistischer Symbolik).

Die VISION ÖSTERREICH tritt dafür ein, dass alle Länder während ihrer erfolgreichen (oder weniger erfolgreichen) Entwicklung zu pluralistischen Demokratien gleichbehandelt werden und sich der Einfluss anderer Machtblöcke – wie z.B. der NATO – nicht offenkundig in der eigenen Außenpolitik widerspiegelt. Dazu gehört u.a. auch das Zusichern des Status eines Beitrittskandidaten zur Aufnahme in die EU.

Die Kurzfassung der Politik der strukturell und organisatorisch stark reformbedürftigen Europäischen Union aus Sicht der VISION ÖSTERREICH lässt sich wie folgt darstellen:

  • Ein sicheres und geschütztes Europa, in dem sich alle Bürger frei bewegen können, in dem unsere Außengrenzen gesichert sind und eine wirksame Asyl- und Migrationspolitik zum Tragen kommt;
  • Ein wohlhabendes und nachhaltiges Europa, in dem sinnvolles, anhaltendes und nachhaltiges Wachstum in einem starken Binnenmarkt gefördert wird;
  • Ein soziales Europa, in dem Arbeitslosigkeit, Diskriminierung, soziale Ausgrenzung und Armut verringert wird;
  • Ein weltweit starkes Europa, das bestehende und neue Partnerschaften friedvoll aus- und aufbaut und sich zur Stärkung seiner gemeinsamen Sicherheit und Verteidigung bekennt.

1 https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/1999/85/A42/NOR40157394
2 https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1958/210/A2/NOR12016933
3 https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000793
4 https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1958/210/A2/NOR12016933 und https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000793
https://dual-fluid.com/de/ [Abruf vom 5.11.2022].
6 https://de.statista.com/infografik/3572/tatsaechlicher-individualverbrauch-in-kks-in-prozent-des-eu-durchschnitts/ [Abruf vom 5.11.2022].