FINANZEN UND STEUERN

Entlastung von Kleinanlegern und Sparern

In einer Phase von hoher Inflation – in der wir uns aktuell befinden – wird ein verantwortungsvolleres Handeln in der Geld- und Finanzpolitik in Österreich notwendig. Die gegenwärtige Höchstinflation, die durch eine Lohnpreisspirale noch befeuert wird (sogenannter Zweitrundeneffekt), führt zu einer systematischen Entwertung von Sparvermögen und somit zu einer Enteignung der Bevölkerung. Dieser der Inflation inhärenten Enteignung der Bevölkerung gilt es entgegenzuwirken und den Bürgern Instrumentarien zum Schutz ihres Vermögens zur Verfügung zu stellen.

Dies könnte beispielhaft geschehen durch:
i. Einführung einer an die Inflation angepassten Kapitalertragsgrenze
Kapitalerträge, Gewinne aus Kapitalanlagen (wie z.B. Aktienkurssteigerungen und der Ertrag daraus) sowie Sparbücher werden nur mit dem die Inflation seit Kaufdatum oder Vertragsabschluss übersteigenden Anteil mit der jeweils gültigen Kapitalertragssteuer (KESt) besteuert. Diese Möglichkeit wird auf einen maximalen Kapitaleinsatz von 100.000 Euro pro Jahr begrenzt.

ii. Einführung eines Sparerfreibetrages
Angedacht werden sollte auch die Einführung einer Art Sparerfreibetrag. Dieser orientiert sich an der untersten Tarifstufe der Einkommenssteuer und beträgt (Stand 2022) 11.000 Euro pro Jahr. Da dieser an die Inflation gekoppelt ist, ist die Indexierung des Betrages gewährleistet. Der Sparerfreibetrag soll für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten, zum Beispiel für:
o Zinsen und Dividenden
o Veräußerungsgewinne aus Aktien und anderen Wertpapieren
o Gewinne aus Kapitalerträgen

iii. Einführung einer Spekulationsfrist für Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren
Historisch gesehen bieten liquide Sachwerte (wie Aktien oder börsengehandelte Fonds) eine gewisse Absicherung vor einer inflationsbedingten Entwertung und eignen sich dadurch besser zur Altersvorsorge als das Sparbuch. In Erwägung zu ziehen, insbesondere dann, wenn der oben genannte Sparerfreibetrag nicht eingeführt wird, ist die Wiedereinführung einer Spekulationsfrist von fünf Jahren für private Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren (insbesondere Aktien, börsengehandelte Fonds (ETFs), Anleihen). Demnach sollen Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren nach einer Haltedauer von fünf Jahren von der KESt befreit sein. Möchte man diese Regelung insbesondere für die Altersvorsorge einführen, könnte man eine Haltedauer von 10 Jahren andenken oder die Regelung derart gestalten, dass nur durch Vorsorge- und Pensionskassen verwaltetes und konservativ investiertes Vermögen in den Genuss dieser Regelung käme. Dies würde dem Erhalt der investierten Spareinlagen, einem höheren Ertrag mit einer Stärkung einer kapitalgedeckten Altersvorsorge dienen und einen positiven Einfluss auf den Wirtschaftsstandort Österreich haben.

iv. Einführung einer progressiven Gestaltung der Kapitalertragssteuer (KESt)
VISION ÖSTERREICH setzt sich für eine Neugestaltung der KESt ein und zwar für eine progressive Gestaltung eben jener. Dies soll durch eine progressive Besteuerung wie bei Einkommen aus Arbeit (mit ähnlichen oder denselben Steuersätzen) realisiert werden.

Durch die Einführung einer an die Inflation angepassten Kapitalertragsgrenze, eines Sparerfreibetrages, einer Spekulationsfrist oder/und Einführung einer progressiven Gestaltung der KESt sollen Sparerinnen und Sparer sowie Kleinanleger entlastet werden. Die langfristige Kapitalanlage in Unternehmen soll so attraktiver gestaltet werden, damit mehr Menschen beim Sparen, Investieren und bei der Altersvorsorge an den Wachstumsgewinnen teilhaben können. Ebenfalls für eine Steuererleichterung spricht die momentane Aussichtslosigkeit der Situation. Ein durchschnittlicher Sparer wird entweder durch seine Untätigkeit durch die Inflation enteignet oder unterliegt einer Besteuerung von realisierten Wertsteigerungen. Wobei hier noch anzumerken ist, dass diese Einkünfte wohl zum großen Teil bereits aus besteuerten Einkünften aus nichtselbständiger bzw. selbständiger Arbeit stammen (Dilemma der Mehrfachbesteuerung).
Zusätzlich zum oben beschriebenen Mehrwert soll eine Harmonisierung des Steuersystems erfolgen, sodass Einkommen aus Arbeit steuerlich nicht mehr schlechter gestellt wird als Einkommen aus Kapitalerträgen (siehe weiter unten). Zum einen profitieren alle Steuerzahler von einem hohen Freibetrag. Zum anderen profitieren Kleinanleger aufgrund der progressiven Gestaltung der KESt von einer wesentlich geringeren Eingangs-KESt. Des Weiteren wird sichergestellt, dass Menschen, welche ihren Lebensunterhalt ausschließlich oder zu einem großen Teil aus Kapitalerträgen bestreiten, einen Steueranteil entrichten, welcher jenem des Arbeitseinkommens entspricht.

Ausbau des Finanzwissens in der Bevölkerung

Gerade im Bereich der Finanzbildung herrschen große Wissenslücken und Unklarheiten in der Bevölkerung und kursieren unterschiedlichste Mythen und auch Vorurteile gegen das Finanzsystem. Oft wird etwa als Gegenargument gegen oben angeführte Steuererleichterungen angeführt, dass diese ohnehin nur den wohlhabenden Teil der Bevölkerung begünstigen würden. Diese Behauptung ist aber unsachlich. Die dargelegten Punkte betreffen nicht nur „die Reichen“, sondern jeden Bürger, der über einen Ertrag verfügt, der über den lebensnotwendigen Konsum hinausgeht. Es ist durchaus möglich, sich ein Wertpapierdepot mit geringen monatlichen Sparraten aufzubauen (möglich ab 25 Euro im Monat) und dieses über die Jahre anwachsen zu lassen.

VISION ÖSTERREICH setzt sich dafür ein, dass die Finanzbildung der Österreicher verbessert wird – in allen Altersgruppen und Bevölkerungsschichten. Es soll schon in der Schule ein verpflichtendes Fach über den Umgang mit Finanzen und Steuern geben. Außerdem soll es einen Ausbau und eine Förderung von Kursmöglichkeiten und gezielte Kampagnen geben, durch die sich die Österreicher ein gezieltes Finanzwissen aneignen und so selbst davon profitieren können.

Weiterentwicklung des Einkommenssteuermodells in Österreich

Das österreichische Steuersystem basiert auf einer progressiven Einkommensbesteuerung. Um die Problematik der „Kalten Progression“ und der steuerlichen Ungerechtigkeiten in der Einkommensbesteuerung zu mildern, wird seitens der VISION ÖSTERREICH eine progressive Ausgestaltung der Einkommenssteuer angeregt Die Grenzsteuersätze waren bis Ende 2022 in Österreich „starr“ und wurden nicht automatisch an die Inflation oder andere Indizes angepasst. Nach Lohnsteigerungen, die lediglich die Inflation ausgleichen sollten, landete der zusätzlich ausgezahlte Lohn in der jeweils höchsten Tarifstufe, was den Steueranteil am Lohn erhöhte. Dadurch kam die „Kalte Progression“ zustande, wodurch relativ zum Einkommen höhere Steuern gezahlt wurden, ohne dass der Staat unbeliebte Steuererhöhungen durchsetzen musste. Ab 2023 werden die Steuersätze zwar indexiert, allerdings erfolgt dies lediglich um zwei Drittel der Vorjahresinflationsrate.1 VISION ÖSTERREICH setzt sich im Rahmen des aktuellen Steuersystems für eine automatische Indexierung der Tarifstufen ein, die das Problem der „Kalten Progression“ beenden würde. Eine Indexierung der Tarifstufen anhand der vollständigen Inflationsrate kann dazu führen, dass die Steuereinnahmen für den Staat zurückgehen, wenn durch ausbleibende Lohnerhöhungen weniger Steuern gezahlt werden. Allerdings wäre eine Indexierung um die durchschnittliche Lohnsteigerung bereits ausreichend, um die Kalte Progression abzuschaffen. Um einer Überkompensation vorzubeugen soll die Indexierung anhand eines Minimums aus der Inflationsrate des Vorjahres und der durchschnittlichen Gehaltssteigerung erfolgen (Formel liegt auf2). Ein Ende der „Kalten Progression“ wäre für den Staat mit keinerlei Ausgaben verbunden. Dies würde den Staat nichts kosten, sondern lediglich seine zukünftigen Mehreinnahmen verringern. Außerdem würde, je nach Ausgestaltung, die Steuerquote gleich bleiben. Auch eine Indexierung von Absetz- und Freibeträgen wäre im selben Zuge geboten. Da vor allem Absetzbeträge sich nicht primär an der Einkommensentwicklung orientieren, sondern anfallende Kosten kompensieren sollen, wäre an dieser Stelle eine einfache Indexierung anhand der Inflationsrate geboten.

1 https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2022/September/kalte-progression.html [27.11.2022].
2 Diese ist zu lang, um im Parteiprogramm abgebildet zu werden.

Harmonisierung des Steuersystems zugunsten der Bürger

VISION ÖSTERREICH setzt sich für eine Harmonisierung des Steuersystems ein, wonach Einkommen aus Arbeit und Einkommen aus Kapital weitgehend gleichgestellt wird. Ziel ist eine progressive Ausgestaltung sämtlicher Gewinnsteuern. Dadurch sollen Gewinne aus Wertpapieren, Immobilien, Zinserträgen und weiteren Anlagen nicht mehr mit einem pauschalen Steuersatz versteuert werden. Stattdessen soll der Steuersatz vom jeweiligen Gewinn abhängen und progressiv gestaltet sein. Dies führt zu einer gleichen Behandlung von Arbeits- und Kapitaleinkommen, sodass ersteres nicht mehr schlechter gestellt ist. Zudem wird unterbunden, dass Millionäre und Milliardäre auf ihre Kapitalerträge einen niedrigeren Steuersatz entrichten (27,5% KESt), als es ein gewöhnlicher Facharbeiter mit seinem Arbeitseinkommen (Grenzsteuersatz von bis zu 55%) tut.

Bei dem derzeitigen Steuersystem beginnen bereits bei überschaubaren Beträgen hohe Grenzsteuersätze. So muss etwa bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 31.000 Euro ein Grenzsteuersatz von 42% entrichtet werden (Stand 2022).3 Dies führt bei Durchschnittsverdienern zu einer exorbitant hohen Belastung. Zusammen mit Sozialabgaben steigen bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von nur 31.000 Euro der Grenzsteuersatz und der Grenzabgabensatz auf über 60%. Folglich müssen von jedem zusätzlich verdienten Euro über 60% an den Staat abgeführt werden, was Mehrarbeit äußerst unattraktiv macht – Lohnnebenkosten des Arbeitgebers sind dabei noch gar nicht berücksichtigt. VISION ÖSTERREICH setzt sich für eine Anpassung der Tarifstufen ein, sodass unterhalb der Höchstbeitragsgrundlage Steuern und Abgaben des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers mit weniger als 50% zu Buche schlagen dürfen. Damit soll gewährleistet werden, dass von jedem zusätzlich verdienten Euro mehr als die Hälfte beim Arbeitnehmer verbleibt, wodurch für Arbeitnehmer ein Anreiz zur Arbeit und Mehrarbeit besteht. Derzeit bestraft der Staat Mehrarbeit, indem ein viel zu hoher Anteil vom Einkommen mittels Steuern und Abgaben abgeführt wird.

Der Staat Österreich lebt von der Produktivität und Innovationskraft seiner Bürger. Dazu gehört neben einer zukunftsorientierten Wirtschaft und einer guten Bildung auch ein faires Steuersystem, welches sozial verträglich ist und dennoch Leistung belohnt, anstatt die Leistungsträger des Systems zu stark zu benachteiligen. Es muss sichergestellt werden, dass jeder arbeitende Bürger, der unterhalb der Höchstbeitragsgrundlage verdient, mindestens die Hälfte seines Bruttoeinkommens auch für sich selbst behalten kann. Dies soll allerdings nicht nur für das Gesamteinkommen möglich sein, sondern auch für jeden zusätzlich verdienten Euro unterhalb der Höchstbeitragsgrundlage. Gleichzeitig muss die KESt progressiv ausgestaltet werden, um den Anreiz mithilfe von Kapitaleinsatz weniger Steuern bezahlen zu müssen als durch Arbeitseinsatz zu entschärfen. Durch eine derartige Gleichstellung von Arbeit und Kapital wird zudem Bildung und damit verbundene Qualifikation wesentlich attraktiver, da der leichte Weg mithilfe von Kapital viel Geld zu verdienen, ohne es angemessen versteuern zu müssen, wegfällt.

3 https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/steuertarif-steuerabsetzbetraege/steuertarif-steuerabsetzbetraege.html [27.11.2022].

Werkzeuge für wirtschaftlichen Austausch

i. Bargeld
VISION ÖSTERREICH setzt sich für die uneingeschränkte Beibehaltung des Bargeldes ohne Obergrenzen für die Nutzung im Alltag ein, sowohl als analoger Wertträger als auch als Sicherheit im legalen wirtschaftlichen Austausch, dies ohne elektronisch zwingend erfasst werden zu müssen.

ii. Euro
Der Euro verliert im Vergleich zu unseren wichtigsten Handelspartnern aufgrund von Energiepreis-Inflation, damit einhergehender Wirtschaftskrise und einem Zinsgefälle zur USA an Wert. Eine Abwertung des Wechselkurses um 1% erhöht die Inflation über ein Jahr um 0,1% und über drei Jahre um bis zu 0,25% (laut EZB)4. Sinnvoll wäre die Schaffung von Kriterien und deren verpflichtende Anwendung auf den Euro wie z.B.: Bindung an spezielle, zu definierende Warenkörbe, an Edelmetalle und an wirtschaftlichen Output der daran teilnehmenden Länder.

iii. Zusätzliche Werkzeuge für wirtschaftlichen Austausch
Das herrschende Geldsystem trägt zweifellos zentral zu einer durch kriegerische Auseinandersetzungen neigenden gespaltenen Gesellschaft bei. Kernelemente für Armut und Umweltzerstörung sind dabei u.a. Zinsen, Zinseszinsen und Inflation.

Idealerweise stehen für unterschiedliche Arten von wirtschaftlichem Austausch unterschiedliche Arten von Transaktionsmitteln zur Verfügung. Der Aufstieg vieler reicher historischer Kulturnationen hing so gut wie immer mit einer besonderen geldpolitischen Innovation zusammen: der Einführung von sogenanntem Schwund- oder Freigeld, in Europa erstmals unter den Staufern mit dem Schwundgeld „Brakteaten“ bis hin zum Wörgler Freigeld, das für Vollbeschäftigung in der Wirtschaftskrise der 1930er Jahre sorgte. In moderne Kontexte übertragen spricht man von Komplementärwährungen, die eine Liegegebühr aufweisen. Bei Nichtnutzung wird die Liegegebühr fällig. Weltweit haben sich daraus bereits funktionierende Systeme gerade im Bereich des sozialen Miteinanders entwickelt (Freigeld für Sozialstunden in Japan oder dem WIR System in der Schweiz). So können die Schwächen des bereits bestehenden Währungssystems der Zentralbanken teilweise ausgeglichen werden. VISION ÖSTERREICH setzt sich dafür ein, dass die Wirtschaft um Komplementärwährungen (wie z.B: Wörgler Freigeld, Schweizer WIR), die freiwillig genutzt werden können, ergänzt wird – diese stärken aufgrund ihres Designs den sozialen Zusammenhalt. Dazu gehört auch die aktive Förderung und Gründung von Komplementärwährungen inkl. der Unterstützung durch die nationale Finanzmarktaufsicht (FMA).

4 https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/other/eb201607_article01.en.pdf [Abruf 26.11.2022].

Staatsschulden und Europäische Zentralbank

Die explosionsartig zunehmende Verschuldung der Staaten ist nicht mehr zurückzahlbar, aufgebläht wird diese u.a. durch die Maßnahmen im Zuge der Finanzkrise, den dafür erfundenen Rettungsschirmen, den Pandemie-Förderungen sowie der Verschuldung der Gemeinden und sonstiger öffentlicher Einrichtungen, die wissentlich nicht zur nationalen Verschuldung dazugerechnet werden.

Ziel der Politik muss es wieder werden, dass im Zuge einer ausgeglichenen Budgetpolitik ein geordneter und effizienter Umgang sowie Einsatz von Schulden, insbesondere für Investitionen in langfristig werthaltige Projekte und Infrastruktur zum Vorteil der Bevölkerung stattfindet. Außerdem soll eine radikale Verschlankung des Staates und ein Abbau von überbordender Bürokratie angestoßen werden sowie eine Rückkehr zur Einhaltung, Überwachung und Weiterentwicklung der EU-Konvergenzkriterien und deren aktive und verbindliche Sanktionierung bei Verstoß erfolgen. Österreich soll nicht mehr als den darin vorgesehenen Verschuldungsgrad von 60% des Landes-BIP aufweisen, sämtliche Schulden (Gemeinden, Länder, Bund, ausgegliederte Einheiten mit hoheitlichen Aufgaben, etc.) sowie zukünftige Verbindlichkeiten, die bereits absehbar sind (analog zu Rückstellungen), sollten diesem Wert hinzugerechnet werden.

Sofern es durch externe Gegebenheiten doch dazu kommen sollte, dass zusätzliche Finanzierungen (EU-Beiträge, Rettungsschirme, etc.) erforderlich werden könnten, könnte angedacht werden, dass die Bevölkerung diese zwingend absegnen muss. Gegebenenfalls könnte in diesem Fall bei entsprechender Absegnung auch eine Extra-Steuer diskutiert werden, damit die Kosten dieser Finanzierungen nicht über Schulden auf nächste Generationen überwälzt werden.
Außerdem muss die Europäische Zentralbank dazu angehalten werden aufzuhören, durch das Drucken von Geld ihre Bilanz aufzublähen und eigentlich verbotene Staatsfinanzierungen zu betreiben.

VISION ÖSTERREICH setzt sich dafür ein, dass die Bilanz der Europäischen Zentralbank auf ein vernünftiges Maß zurückgeführt wird. Anschließend soll die Bilanzausweitung primär nur im Ausmaß der Inflationsrate erfolgen. Um besonderen Situationen, die ein Einschreiten erforderlich machen, dennoch begegnen zu können, sollen feste Schranken definiert werden, sodass eine Bilanzausweitung für einen kurzen Zeitraum auch über der Inflationsrate hinaus erfolgen darf. Dies soll allerdings nur in genau und eng umschriebenen Ausnahmefällen möglich sein und nach erfolgreichem Einschreiten in der Ausnahmesituation soll die Bilanz verpflichtend reduziert werden müssen.

Insgesamt soll die Geldpolitik wesentlich restriktiver stattfinden. Dies führt langfristig zu mehr Stabilität. Es mag verlockend sein, Probleme mit Geld zu ersticken, allerdings bekämpft dies nur die Symptome und adressiert die Probleme nicht an deren Wurzel. Langfristig führt eine expansive Geldpolitik zu einer Zombifizierung der Wirtschaft und zu hoher Inflation, was man derzeit auch gut beobachten kann. Eine restriktive Geldpolitik, welche Wert auf Stabilität setzt, führt hingegen zu einem moderaten und kontrollierbaren Wachstum, welches in keiner Übertreibung und schon gar nicht in einer hohen Inflation mündet.

Stärkung der Infrastrukturgüter und -dienstleistungen

Sämtliche Produkte und Dienstleistungen, die für die Erfüllung der menschlichen Bedürfnisse notwendig sind (wie z.B. Infrastruktur, Wasser, Strom, Gas, Mobilität, Energie, Immobilien, …), sollten der Ansicht von VISION ÖSTERREICH nach zu Erzeugerpreisen samt unternehmerischen Aufschlägen angeboten werden. Dabei wird angemerkt, dass es sich keinesfalls um einen allgemeinen Preisdeckel handeln soll.

Spekulation mit derartigen Gütern und Dienstleistungen, die für die Zurverfügungstellung von Infrastruktur notwendig sind, sollte generell verboten werden sowie die Merit-Order im Strompreisbildungsmarkt entsprechend reformiert werden, damit Abnehmer maximal nur noch den Durchschnittspreis bezahlen und die Erzeuger nur ihren Erzeugerpreis samt ihrem gewählten unternehmerischen Aufschlag erhalten. Gleichzeitig sollte eine Obergrenze für die Privatisierung von lebensnotwendiger Infrastruktur gezogen werden oder eine verpflichtende Mehrheitsbeteiligung des Staates an solchen Unternehmen vorgesehen werden, um staatliche Interessen und die Versorgung der Menschen langfristig sicherstellen zu können. Generell ist zu garantieren, dass die öffentliche Daseinsvorsorge mehrheitlich im Staatsbesitz bleibt, sodass diese weiterhin gemeinwohlmaximierend und nicht profitorientiert agiert.

Schwenk von Gewinnmaximierung zu einer nachhaltigen Steigerung des gesamtgesellschaftlichen Wohlstands

VISION ÖSTERREICH regt an, Instrumente und Steuerungskriterien einzuführen, die die Lenkung von Unternehmen dergestalt fördert, dass nicht mehr die Gewinnmaximierung an erster Stelle steht, sondern eine nachhaltige Steigerung des gesamtgesellschaftlichen Wohlstands.

Eine kurzfristige Gewinnmaximierung geht auf Kosten der Nachhaltigkeit und führt oft zu Übertreibungen, welche in einer harten Bodenbildung münden. Für VISION ÖSTERREICH steht nicht eine kurzfristige Maximierung, sondern ein dauerhaftes und ausgewogenes Wachstum an erster Stelle.