Forschung, Wissenschaft und Wissenschaftskultur

Derzeitige Situation

Die Freiheit der Wissenschaft ist in Österreich durch Art. 17 des Staatsgrundgesetzes von 1867 als Grundrecht geschützt. Es umfasst das Recht der unbehinderten wissenschaftlichen Forschung und der unbehinderten Lehre der Wissenschaft. In der Realität ist von dieser verfassungsrechtlich garantierten Freiheit aber nicht mehr viel zu sehen.

Die „freie“ Wissenschaft geriet schon seit vielen Jahren immer stärker in die Abhängigkeit von Politgruppen, dubiosen Lobbyisten-Vereinigungen und Pharmakonzernen, was vor allem seit der Coronakrise zu einer berechtigten Wissenschaftsskepsis unter der Bevölkerung führte. In Wirklichkeit finanziert die Industrie regelmäßig universitäre Studien, erteilen die Ministerien laufend (auch direkte) Aufträge an die Lehrenden, daher handeln die Universitäten eigentlich wie Unternehmen, die in ständigen Geschäftsbeziehungen und daher in voller Abhängigkeit zu ihren Auftraggebern stehen. Kein Wunder also, wenn sich der Großteil der Universitätsprofessoren scheuen, die Bundesregierung (wie beispielsweise bei den zahlreichen verfassungswidrigen Corona-Maßnahmen) zu kritisieren, wenn sie sich von dieser abhängig fühlen. Hier ein “Amterl“, da gute ‚Connections‘, dort ein toller Auftrag sowie lukrative Nebenjobs und schon ist es aus mit der so hoch gepriesenen „Freiheit von Wissenschaft und Forschung“. Dann spielt es auch überhaupt keine Rolle mehr, dass diese europaweit grundrechtlich garantiert wird, denn in der Realität ist das natürlich alles nur Makulatur. Auch die politische Besetzung von Landes- und Unikliniken bzw. die Einflussnahme der hochpolitischen Standesvertretungen von Ärzten und Apothekern zerstören jede Form von Unabhängigkeit ebenso wie die oftmals willkürlichen Vorgänge bei der Vergabe von Kassenstellen und von Konzessionen.

Ein derartiges Umfeld erschwert es der Wissenschaft, die in der Vergangenheit stets von Diskurs lebte, objektive Ergebnisse auf Basis von evidenzorientierten Fakten zu liefern. Vielmehr werden einseitige Resultate auf mangelhafter methodischer Grundlage für erwünschte Unterstützung von politischen Interessen oder Geschäftsmodellen erzeugt, die noch dazu absoluten Wahrheitsanspruch erheben. Andere Meinungen und Ergebnisse werden, auch wenn belegbar und valide erarbeitet, negiert und die Verfasser mundtot gemacht. Dies zeigte sich vor allem während der Coronakrise, während der ein vorurteilsfreier Dialog von Politik und Leitmedien geradezu verhindert wurde. Das zentrale Interesse der Wissenschaft dient heute offenkundig nicht mehr dem Interesse der Menschen, der Wahrheit so gut wie möglich nahezukommen, sondern primär Machterwerb und Geld.

Freie und unbeeinflusste Forschung und Wissenschaft

Forschung und Wissenschaft muss wieder frei und unbeeinflusst agieren können. Forschung muss objektiv sein, eine kontroversielle Auseinandersetzung hat unbedingt wieder stattzufinden und darf nicht verhindert werden. Eine neu geschriebene Wissenschaftsethik muss mit klaren Regeln wieder dafür sorgen, dass die Wissenschaft dem Menschen dient und nicht den Interessen von bestimmten Geldgebern, der Politik oder von Konzernen. Wissenschaftlicher Diskurs und das kritische Hinterfragen im Sinne von These-Antithese-Synthese soll nicht nur wieder möglich, sondern gefördert werden. Die Unvereinbarkeitsregeln von bezahlten und wirtschaftlich abhängigen ‚Experten‘ in öffentlichen Gremien bzw. der Politikberatung sollen verschärft und deren Einhaltung transparent gemacht werden. Eine strafrechtliche Pönalisierung der Beeinflussung, Einschüchterung oder auch Diffamierung von Wissenschaftern wäre ebenso anzudenken, wie umgekehrt die auftragsgemäße Ablieferung von Expertisen ohne Einhaltung wissenschaftlicher Mindeststandards.

Finanzielle Entkoppelung der Wissenschaft von Industrie und Politik

VISION ÖSTERREICH setzt sich für eine völlige finanzielle Entkoppelung der Wissenschaft von der Industrie und Politik ein, dies soll vor allem für öffentliche Forschungseinrichtungen und Wissenschafter gelten. Personalbesetzungen an Universitäten oder öffentlichen Forschungsstätten inkl. Kliniken haben auf rein fachlicher Basis und losgelöst von politischer oder wirtschaftslobbyistischer Einflussnahme zu erfolgen. Diese Vorgaben sind gesetzlich zu verankern und transparent zu überwachen. Für Verstöße sind straf- und verwaltungsrechtliche Sanktionen vorzusehen.

Die Finanzierung von Wissenschaft und Forschung hat ausschließlich über öffentliche Mittel zu erfolgen, die unabhängig vom politischen Couleur nach objektiven Grundlagen verteilt werden. Dies könnte beispielsweise über eine Zweckbindung von Ertragssteuern aus Pharmaprodukten am heimischen Markt und/oder Refunding-Modellen für den Rückfluss von Gewinnen aus Produkten, die sich der Forschungsergebnisse bedient haben, erfolgen.
Wissenschaft und Forschung müssen von Industrie und Politik entkoppelt und wieder hin zu einer freien Wissenschaft geführt werden, die auch grundrechtlich mit horizontaler Drittwirkung zu gewährleisten ist. Nicht wer bezahlt, bestimmt das Ergebnis, sondern der menschen- und tiergerechte Zweck für eine Verbesserung der Gesellschaft und Umwelt.

Kritischer wissenschaftlicher Diskurs, transparente Meinungsvielfalt und nachvollziehbare Faktenorientierung sollen nicht nur möglich, sondern zusätzlich gefördert werden. Dies mit dem primären Ziel, dass die Bevölkerung wieder Schritt für Schritt Vertrauen in eine seriöse Wissenschaft gewinnt, die nach den bekannten Grundregeln mit These und Antithese operiert, anstatt mit einer anmaßenden Deutungshoheit primär Gegenmeinungen diffamiert. Dafür müssen die faktischen, rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen geschaffen werden.