Gesundheit
Entscheidungsfreiheit in Bezug auf medizinische Behandlungen und Medikamente nach umfassender Aufklärung
VISION ÖSTERREICH setzt sich für ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und Integrität sowie das Recht auf Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen von sämtlichen medizinischen Behandlungen bzw. allen neuen Technologien ein. Außerdem stehen wir für die Entscheidungsfreiheit über jedwede medizinische Behandlung. Insbesondere im Hinblick auf Impfungen, Medikamente, Blutkonserven und im Zusammenhang mit der Änderung des Gentechnikgesetzes und der geplanten breitflächigen Einführung von mRNA-basierten Impfungen und Medikamenten muss die Entscheidungsfreiheit uneingeschränkt erhalten werden. Die Umstellung zahlreicher Medikamente auf mRNA-Technologie muss ausgesetzt werden, konservative Technologien sollten bestehen bleiben. Objektive Information über den aktuellen wissenschaftlichen Diskurs, über die Auswirkungen neuer Technologien auf die Gesundheit, auch in Zusammenhang mit smarten Technologien, muss transparent gewährleistet werden!
Der Lösungsweg von VISION ÖSTERREICH ist: Eine große Aufklärungskampagne und das Einwirken auf politische Entscheidungsträger sowie Information der Öffentlichkeit:
- über das neue Gentechnikgesetz und die darin niedergeschriebenen Forderungen: Genetisch veränderte Organismen (GVO) am Menschen zu gestatten unter Streichung von Schutzvorschriften und Erlaubnis von für Menschen nicht zugelassenen Stoffen sowie Einrichtung einer privaten Ethikkommission und willkürliche Reduktion von Vorschriften für schützenswerten Gruppen wie Kinder und Schwangere.
Gleichzeitig muss auf die politischen Entscheidungsträger eingewirkt werden, dass eine Wahlfreiheit zwischen konservativen und neuen, mRNA-basierten Therapien, bestehen bleiben muss und nicht das eine durch das andere automatisch ersetzt wird!
Aufklärung und Information bedeutet für VISION ÖSTERREICH, dass die Bürger sowohl über die bestehende Gesetzeslage als auch über den wissenschaftlichen Status und die damit bekannten Folgewirkungen eingehend und transparent informiert werden müssen. VISION ÖSTERREICH setzt sich dafür ein, dass zu medizinisch-rechtlichen Gesetzesentwürfen Volksbefragungen durchzuführen sind.
Gleichwertige Gewichtung von körperlicher und psychischer Gesundheit
Die gleichwertige Gewichtung von körperlicher und psychischer Gesundheit ist zu fördern. Dies gilt für alle stationären und ambulanten Angebote, insbesondere auch für die Angebote in Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen. In diesem Zusammenhang soll auch über Alternativen zur übermäßigen Verschreibung von Medikamenten, insbesondere Psychopharmaka und Schmerzmittel, aufgeklärt werden. Die Reformierung des Krankenversicherungssystems soll in der Gleichstellung von ärztlichen und nicht-ärztlichen Therapieformen (klinisch-/gesundheitspsychologische Behandlung, Psychotherapie, Ernährungsberatung, Bewegungstherapie und andere komplementäre Beratungs- und Behandlungsmethoden) stattfinden und absolute Wahlfreiheit des Patienten in Zusammenhang mit der Therapieform zusichern. Ein strategisches Anreizsystem zur Erhaltung der Gesundheit anstelle der symptomatischen Behandlungen von Krankheiten soll eingeführt werden.
Der Lösungsweg von VISION ÖSTERREICH ist: Informationskampagne zur ganzheitlichen und multikausalen Entstehung und zur mehrdimensionalen Behandlung von Krankheiten sowie gleichzeitiges Einwirken auf die politischen Entscheidungsträger, im Hinblick auf eine Veränderung des Krankenversicherungssystems bzw. der gleichwertigen Bezahlung medizinischer und nicht-medizinischer Behandlungsangebote. Die Etablierung und Verankerung der Behandlung von Erkrankungen durch begleitendes Coaching, psychologische Beratung oder Psychotherapie sowie durch Ernährung, Bewegung und anderer komplementärer Ansätze, im Gesetz der integrativen Medizin, soll sich durchsetzen.
VISION ÖSTERREICH tritt außerdem ein für:
- eine ganzheitliche Orientierung an der Gesundheit des Menschen und den damit verbundenen Einflussfaktoren, statt einer eindimensionalen Betrachtung des kranken Menschen;
- ein Recht auf Aufklärung der Patienten über komplementäre Behandlungsangebote;
- Kostenersatz für komplementäre Behandlungen.
Das bedeutet: keine ausschließlichen Symptombehandlungen bei Erkrankungen, sondern Hinterfragen der multikausalen Entstehung von Erkrankungen unter Einbeziehung von Körper, Psyche, Ernährung, Bewegung und Lebensumständen.
Entkoppelung des Gesundheitssystem von politischen und wirtschaftlichen Interessen
VISION ÖSTERREICH setzt sich für eine Entkoppelung von Gesundheitssystem und Wirtschaftsinteressen (Pharmaindustrie und andere) sowie eine Unabhängigkeit von der WHO ein. Kliniken und andere Einrichtungen des Gesundheitssystems sind nicht auf Gewinn auszurichten. Transparenz der Finanzierung von Kliniken und anderen Einrichtungen des Gesundheitssystems ist sicherzustellen. Behandlung und Forschung dürfen sich nicht vermischen. Die bestmögliche Behandlung der Patienten muss das Ziel sein. In diesem Zusammenhang ist der Personalschlüssel in Kliniken und anderen Einrichtungen des Gesundheitssystems sowie die Personalbezahlung in Gesundheitsberufen anzuheben. Die nationale Autonomie in Gesundheitsfragen muss gewährleistet sein. VISION ÖSTERREICH lehnt ein einseitiges Diktat durch Pharmakonzerne oder WHO ab.
Der Lösungsweg von VISION ÖSTERREICH ist: Die bestmögliche Behandlung des Menschen muss im Zentrum stehen. Das Pflegepersonal in Kliniken, Alten-/Pflegeheimen und anderen Einrichtungen des Gesundheitssystems muss aufgestockt werden. Ziel soll die Verbesserung der Arbeitsqualität sein, dies soll jedoch nicht ausschließlich über den Verdienst bei gleichbleibenden schlechten Arbeitsbedingungen versucht werden. Forschungsinteressen in medizinischen Behandlungen sind nachrangig und müssen dem Menschen gegenüber stets offen kommuniziert werden. VISION ÖSTERREICH will nationale Autonomie wiederherstellen, ein Austritt aus der WHO ist abzuwägen. Die Unabhängigkeit des Gesundheitssystems von wirtschaftlichen bzw. Konzerninteressen muss gegeben sein. Es muss Transparenz der Finanzierung von Forschung herrschen.
Niederlassungsfreiheit für Ärzte und Aufrechterhaltung flächendeckender Versorgung
VISION ÖSTERREICH tritt ein für Niederlassungsfreiheit und adäquate Honorierung ärztlicher und nicht-ärztlicher Behandlungen. Einer Ärzte-Zentralisierung in größeren Primärversorgungsnetzwerken (PVN) ist entgegenzuwirken. Nur so haben Patienten nach wie vor einen Arzt bzw. eine Vertrauensperson als Kontaktperson, anstatt fluktuierender Ansprechpartner. Niederlassungsfreiheit für Ärzte, Apotheker, Psychologen, Psychotherapeuten und Hebammen soll gewährleistet sein und es muss eine gleichberechtigte Abrechnung mit den Kassen gemäß Leistungskatalog geben. Anstelle von Pauschalierungen, sollte die von Ärzten aufgewendete Zeit für Patienten adäquat honoriert sowie eine Reform des Honorarsystems, z.B. Boni für Patientenzufriedenheit oder für gesunde Patienten, angedacht werden. Viele Patienten könnten sich derzeit den Wahlarzt nicht mehr leisten und müssen Wartezeiten (in Abhängigkeit vom jeweiligen Bundesland und der jeweiligen Region) zwischen sechs und zwölf Monaten in Kauf nehmen, um bei Kassenfachärzten einen Termin zu bekommen. Dies führt zu einer Disruption des bestehenden Gesundheitssystems, die unbedingt zu vermeiden ist. Die Arztausbildung ist zu reformieren: Bildungsinhalte in Richtung Ganzheitlichkeit, Ethik, Emotionale Intelligenz, Naturheilkunde, Hospiz, Kommunikation mit Patienten und Angehörigen sollten eingeführt werden.
Der Lösungsweg von VISION ÖSTERREICH ist: Förderung des Bestehens ärztlicher bzw. ganzheitlicher/integrativer Praxen in dezentralen bzw. ländlichen Gebieten, dafür könnten auch Boni für Ärzte angedacht werden. Gesundheitsberufe sollen die Örtlichkeit ihrer Praxen ohne Einflussnahme der Kassen und Kammern selbst wählen können, dies in Zusammenhang mit einem regionalen Schlüssel des Mindestbedarfs der Versorgung nach Einwohnerzahl. Die Ausübung des Arztberufes muss weisungsfrei sein und bleiben. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen soll nach einem Leistungskatalog und unabhängig von einem Vertrag mit der Krankenkasse als Kassen-, Wahl- oder Privatarzt/-therapeut erfolgen. Der Leistungskatalog der Ärzte muss überarbeitet werden. Eine Evaluierung und Neugewichtung der Inhalte der ärztlichen Ausbildung muss stattfinden. Ferner ist unabdingbar, dass die Aus- und Fortbildung hoheitlich in den Händen der Ärzteschaft bleibt und nach dem Medizinstudium auch angemessene Praxiszeiten zu erwerben sind.
VISION ÖSTERREICH setzt sich für die bundesweite Errichtung von kleinen komplementären Gesundheitseinrichtungen (staatlich gefördert, unabhängig von der Wirtschaft/Industrie, für alle Menschen leistbar bzw. einkommensunabhängig) mit multidisziplinären Teams, zum Erlernen von Eigenverantwortung hinsichtlich eines gesundheitsfördernden Lebensstils, ein. Ärzte und andere Gesundheitsberufe sollen sich wieder als Heilkundige verstehen, als solche ausgebildet sein und mit Heilkundigen aus anderen Bereichen zum Wohle des Patienten zusammenarbeiten.
Im Sinne der Patientensicherheit müssen IT-Systeme in Krankenhäusern ein einheitliches, kompatibles und praktikables Dokumentationssystem (inklusive Medikamenten- und OP-Dokumentation) darstellen und einer permanenten Kontrolle unterliegen. Benchmarking mit allen Krankenanstalten flächendeckend in ganz Österreich (Bundesländervergleich) ist durchzuführen: Wie viele Betten gibt es in ganz Österreich? Wie ist die Bettenauslastung? Wie viel Personal binden diese Betten und wie viel Verwaltung ist dem zuzurechnen? Zudem muss transparent dargestellt werden, wie viel Kosten externe Berater verursachen (Medizintechnik, IT, Reinigung etc.).
Die ärztliche Schweigepflicht und die Datenschutzverordnung
Trotz sinnvoller digitaler Lösungen in das bestehende Gesundheitssystem, muss das Recht der des Patienten auf Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht erhalten bleiben, um auch weiterhin Vertraulichkeit als einen der wichtigsten Eckpfeiler in der Kommunikation und Behandlung gewährleisten zu können. VISION ÖSTERREICH fordert die Anerkennung und Bekräftigung dieser Schweigepflicht durch gesetzliche Konkretisierung. Die Schweigepflicht zu geheimhaltungspflichtigen Tatsachen ist von Gerichten und Behörden – außer in besonders schwerwiegenden Strafrechtsfällen – umfassend zu beachten.
Strukturreform der Ärztekammern und vollständige Entpolitisierung
VISION ÖSTERREICH fordert, dass Ärztekammer und andere Standesvertretungen für Gesundheitsberufe die Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Die Kammern haben sich, unbeeinflusst von wirtschaftlichen oder politischen Interessen, für das Wohl ihrer Mitglieder einzusetzen. Eine Zwangsmitgliedschaft ist derzeit mangels ausreichender Akzeptanz auf Seiten der Ärzte einerseits und der eingeschränkten Vertretungsqualität andererseits zu hinterfragen.
Der Lösungsweg von VISION ÖSTERREICH ist: Evaluierung und Neuorganisation der Kammern und Berufsverbände. Eine Totalreform der Kammern und Berufsverbände ist unumgänglich: Verkleinerung der Organisationen sowie Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder nach außen durch die Standesvertreter der Gesundheitsberufe. Eine Etablierung von parteiunabhängigen multiprofessionellen Arbeitskreisen, die zum Wohle der Gesundheit der österreichischen Bevölkerung zusammenarbeiten, sollte angedacht werden.
Verbesserung der Versorgung von Menschen mit Beeinträchtigungen
VISION ÖSTERREICH setzt sich für eine Gleichbehandlung von Menschen mit körperlichen, geistigen und/oder psychischen Beeinträchtigungen beim Leisten von medizinischen Diensten ein.
Der Lösungsweg von VISION ÖSTERREICH ist: Schulung des Personals im Hinblick auf den Umgang mit Patienten mit körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen. Für die Wahrung der Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen muss Sorge getragen werden.
Ernährung – Gesundheit für Jung und Alt – leichter geht’s besser
Übergewicht ist Hauptverursacher zahlreicher Gesundheitsstörungen bis hin zu schweren Krankheiten. „Vorerkrankungen“ sind primär übergewichtsbedingt und machen Menschen nicht erst seit Corona zu (Hoch-)Risikopatienten. Das langfristig bestehende Ungleichgewicht zwischen Aufnahme geringwertiger Nahrungsmittel, Energieaufnahme und -verbrauch hat vielschichtige Ursachen im psychischen, im Bewegungs-, Ernährungs- sowie im Sozialbereich.
Anzustreben ist die Schaffung von gesellschaftspolitischen und strukturellen Rahmenbedingungen, unter welchen jeder Mensch optimale Voraussetzungen vorfinden kann, um einen gesundheitsdienliches Lebensstil pflegen zu können.
Ein normales Körpergewicht mit guter Körperzusammensetzung von Kindesbeinen an bis ins hohe Alter ist ein wesentlicher Parameter, die Gesundheit in vielerlei Hinsicht zu schützen und Kosten im Gesundheitswesen maßgeblich einzusparen.
Entsprechend dem Gesundheitsziel in Österreich: „Alle Menschen müssen Zugang zu hochwertigen, regionalen und saisonalen Lebensmitteln erhalten“ braucht es u.a. in Kindergärten, Schulen, Betrieben, Krankenhäusern und Seniorenheimen gesundheitsförderliche und nachhaltige Verpflegungsangebote.
Zielführende Maßnahmen für die Umsetzung, die sich in bestimmten Einrichtungen, Settings und/oder in Pilotprojekten bewährt haben, können in drei Handlungsfeldern dargestellt werden:
- Ernährungswissen und Ernährungsgewohnheiten (Verhaltensprävention)
- Verpflegungseinrichtungen und Gastronomie (Verhältnisprävention)
- Kinderlebensmittel und Werbung (Verhältnisprävention)
Nachhaltige Lösungen sind u.a. mit Maßnahmen zur Verhältnisprävention zu erwarten. VISION ÖSTERREICH setzt sich für eine öffentlich unterstützte Gesundheitsförderung, vorrangig basierend auf systemischen Maßnahmen, die individuelles gesundheitsorientiertes Verhalten erleichtert oder gar erst ermöglicht, ein. Vorrangig wird mit Anreizsystemen gearbeitet. Bei allen Maßnahmen gilt: Das Rad muss nicht neu erfunden werden. Es gilt Best-Practice-Beispiele zu forcieren. Ein Beispiel dafür ist ein gesundheitsförderliches alters- und bedarfsgemäßes Ess-, Trink-, Bewegungs- und Schlafverhalten zur Förderung von Wohlbefinden und Verhinderung gesundheitlicher Spätfolgen. Dem Übergewicht als Hauptverursacher von Vorerkrankungen ist entgegenzuwirken. Als Maßnahmenvorschläge seien angeführt: Anreize für Schulen kanalisieren, z.B. für Schulbuffets (Getränke, Gebäck und Belag, Süßspeisen), Koch-Workshops für ausgewählte Zielgruppen in Kooperation mit regionalen Produzenten bzw. dem Handel sowie der Außer-Haus-Verpflegung sowie Qualitätsgütesiegel für Betriebskantinen und Gastronomie, begleitet von gesundheitsorientierten Angeboten.