Hotellerie, Gastronomie und Tourismus

Österreichs Hotellerie und Gastronomie ist konfrontiert mit akuter Personalknappheit, die dem Qualitätsanspruch von Urlaubern, Gästen, Mitarbeitern und Arbeitgebern nicht mehr gerecht werden kann.

VISION ÖSTERREICH setzt sich daher insbesondere für folgende Maßnahmen ein:

  • Ausbildung von Fachkräften (professionelle Ausbildungen des AMS sowie geförderte Ausbildungen in den Zwischensaisonen – auch die Schulungen von saisonalen Betrieben sind sehr schwierig, da die Mitarbeiter in den Wintermonaten in andere Betriebe wechseln und möglicherweise nicht wiederkehren);
  • Es gilt, touristische Fachkräfte-Ausbildungen zu attraktivieren und zusätzlich ein verbessertes steuerliches Anreizsystem für Tourismusmitarbeiter einzuführen;
  • Förderung der Einführung einer 4-Tage-Woche im Tourismus;
  • Substanzielle Erhöhung von kostenlosen Ausbildungsstipendien in Tourismus-Fachschulen durch z.B. Tourismusverbände, Bundesländer, Leitbetriebe;
  • Beschäftigungsfreigabe von Nicht-EU-Bürgern für Stoßzeiten und Personalknappheit durch Abschaffung von Sommer- und Winterkontingenten im Tourismus für Nicht-EU-Bürger (Sommerkontingent 15. Mai bis 15. November und Winterkontingent 15. November bis 15. Mai). Die Kontingente sind limitiert und werden vom AMS paritätisch fixiert. Kleine Limits und saisonale Überschneidungen der Sommer- und Winterkontingente verhindern Einstellungen von Mitarbeitern. Wird ein Mitarbeiter über zwei Saisonzeiten beschäftigt (April bis Oktober), erfordert dies ein zweifaches, zeitenunterschiedliches Ansuchen beim AMS. Ob eine Arbeitserteilung des ersten oder zweiten Kontingentes erfolgt, hängt rein politisch von der Anzahl bzw. der Auslastung der Kontingente ab. Hier ist eine Entpolitisierung erforderlich!;
  • Gestaltung von attraktiven Beschäftigungsmodellen für Pensionisten, z.B. durch:
    • Schaffung einer Steuerentlastung des Zuverdienstes und flexiblere Einstellungsformen insbesondere für Servicekräfte (z.B. lohnsteuer- und arbeitnehmerkostenfrei);
  • Integration innovativer Ansätze wie bspw. der oben schon genannten 4-Tage-Woche;
  • Einschleifung von Steuerbefreiungen für die ersten Mitarbeiter in einem Unternehmen;
  • Eine ehrliche Arbeitslosenaufstellung (Schulung und Krankheit sind nicht in der Statistik ersichtlich), die Voraussetzung dafür ist, die Beschäftigung von Nicht-EU-Bürgern bewilligt zu bekommen. Für eine Beschäftigungserlaubnis ist das Sommer- und
    Winterkontingent für die Unternehmen essentiell. Die Kontingente sind zahlenmäßig stark limitiert und ohne Kontingentplatz gibt es keine Arbeitserlaubnis. Da Mitarbeiter, die dringend benötigt werden, nicht ordnungsgemäß eingestellt werden dürfen, bleibt oft nur mehr die Flucht in die inoffizielle Mitarbeiteranstellung – das gilt es zu verhindern!;
  • Abschaffung der Trinkgeld-Pauschale für das Servicepersonal (besonders in Zeiten der Kurzarbeit!);
  • Sicherstellung gleicher Rahmenbedingungen für alle Gewerbetreibenden in der Branche ohne politische Einflussnahme und daraus resultierender Vorteile (wie z.B. günstigere Strompreise) für einige wenige Lobbyisten (Nationalräte, Wirtschaftskammer-Sektionen, Landesräte, etc.);
  • Herstellung von Transparenz bei der Mittelverwendung der jeweiligen Ortstaxen und Tourismusabgaben, um sicherzustellen, dass diese Mittel der Tourismusförderung der betroffenen Regionen und Unternehmern zugutekommt.

Österreichs Hotellerie und Gastronomie ist einer überzogenen Bürokratie samt Kontroll- und Berichtszwang ausgesetzt. Es kommen immer mehr Auflagen hinzu, ohne dass bestehende wegfallen. Dabei ist die Sinnhaftigkeit mancher Auflagen nicht immer nachvollziehbar und vor allem Kleinunternehmen sind mit der Auflagenflut häufig überfordert.

VISION ÖSTERREICH tritt daher für eine radikale Reduktion des Berichtswesens (samt Protokollen, Überprüfungsberichten und Attesten) ein. Dazu gehören:

  • Überprüfung der Vielzahl der gesetzlichen Auflagen auf ihre unbedingte Notwendigkeit hin;
  • Schaffung österreichweit einheitlicher Bestimmungen und Vereinfachung des Förderungsprozedere;
  • Abschaffung der Vergnügungssteuer;
  • Behördliche Restriktionen im Zusammenhang mit dem Umbau und der Erweiterung von Tourismusanlagen, insbesondere im Hinblick auf vermeintlichen Denkmalschutz im Innenbereich: Bei Veränderung an der Bausubstanz werden bis dato auch bisherige Bescheide ungültig und derartige Vorhaben somit unattraktiv bzw. unwirtschaftlich.

Mehr Eigenbestimmung und weniger zwingende Vorschriften würden durch Verringerung des kostenverursachenden Zeitaufwandes freie Ressourcen bei den Betrieben schaffen und den Verwaltungsaufwand bei den Behörden reduzieren.