Medien und Medienkultur

Allgemeine Grundlagen und Betrachtungen

Der Journalismus und die Massenmedien (Print, TV, Hörfunk, digitale Medien sowie die sozialen Medien) genießen in unserer Demokratie einerseits nicht nur eine grundrechtlich garantierte Freiheit (insbesondere gem. Art. 13 Staatsgrundgesetz – StGG), sondern tragen andererseits eine besondere Verantwortung. Als sogenannte vierte Gewalt, die außerhalb des Verfassungsbogens steht, ist ihre Aufgabe mitunter die Kontrolle allen staatlichen Handelns mit einem klaren Auftrag zur Wahrheitsfindung und sorgfältiger Recherche.

„Die Medien sollten besonders den Raum der Öffentlichkeit aufspannen, in dem politische Entscheidungen und Themen diskutiert und ins Licht gerückt werden sollten, um sie zu bewerten und einzuschätzen.“1 Sie müssen eine diskursive, pluralistische Öffentlichkeit zulassen und herstellen. Dazu gehören unterschiedliche Ansichten verschiedener Menschen, die sich mit gesamtgesellschaftlichen Themen debattiert auseinandersetzen. Eine objektive Berichterstattung ist hierbei unverzichtbar, damit sich die Rezipierenden eigens eine Meinung bilden können. Freie Medien sind daher eine unverzichtbare Säule einer freien Gesellschaft.

Zudem hat sich die Medienberichterstattung nach dem Ehrenkodex des österreichischen Presserats zu richten. Demzufolge muss Recherche mit Gewissenhaftigkeit und Korrektheit betrieben werden. Wirtschaftliche Beeinflussungen, Falschinformationen sowie Unterdrückung von Informationen sind unzulässig. Diskriminierungen und Verunglimpfungen aus weltanschaulichen oder anderen Gründen sind untersagt. Journalistische Darstellungen müssen von anderen Meinungen oder Kommentaren leicht zu unterscheiden sein. Darunter fällt auch die klare Kennzeichnung von Werbung.2

Verletzung der Prinzipien eines seriösen Journalismus seit Corona

Seit der Coronakrise zeigte sich mit besonderer Signifikanz, dass die Leitmedien immer stärker von ihrer Rolle als vierte Gewalt abrückten und in einer weitgehenden Gleichschaltung in der Art der Berichterstattung von journalistischen Standards der vergangenen Jahre deutlich abwichen. Dies war zunächst offenbar einem „vorauseilenden Gehorsam“ im Rahmen einer pandemischen Situation geschuldet, die zu Beginn noch schwer einschätzbar war. Sehr bald bemerkte der kritische Leser aber, dass sich die führenden Printmedien, vor allem auch der ORF, sehr stark mit Repräsentanten der Bundesregierung und anderen politischen Akteuren verbündeten, um offenbar einem Narrativ von Politik, Pharmaindustrie und Interessensverbänden gerecht zu werden. Meinungsmache und Berichterstattung verschwommen zusehends auf eine Art und Weise, die den Prinzipien eines seriösen Journalismus augenscheinlich widersprachen.

Medien finanzieren sich primär mithilfe von Inseraten und der Presseförderung. In den Jahren 2020, 2021 und 2022 (somit seit Beginn der Coronakrise) fiel die Förderung der österreichischen Bundesregierung weitaus großzügiger als in den Vorjahren aus. Im Jahr 2020 bezahlte die Regierung den Tageszeitungsverlagen beispielsweise 67 Millionen Euro inklusive Förderungen. Für Inserate im Print- und Onlinebereich wurden in diesem Zeitraum 33,6 Millionen Euro ausgegeben. Im Vergleich zum Jahr 2019 ist das mehr als das Doppelte.3 Aufgrund des hohen Anteils an Presseförderung und Werbeschaltungen entstand der bis heute nicht widerlegte Eindruck, dass die Medien in der Abhängigkeit standen, primär die Standpunkte der Bundesregierung, die in der Zeit der Corona-Maßnahmen-Politik alles andere als unumstritten waren, zu bestärken.

Absprachen und Verhaberung zwischen Medienvertretern und Politik

Die Leitmedien wurden daher seit 2020 nicht mehr ihrer Funktion als Kontroll- und Überwachungsorgan der Politik gerecht, sondern traten immer durchschaubarer als verlängerter Arm der politischen Entscheidungsträger auf. Ob diese bedenkliche Entwicklung alleine auf die Verdoppelung der Presseförderung zurückzuführen ist, oder ob für diese „Hofberichterstattung“ auch andere Gründe ausschlaggebend waren, konnte man damals nur erahnen. Mittlerweile steht aufgrund von im Oktober 2022 geleakter Chats beim ORF und der Tageszeitung „Die Presse“ aber fest, dass die Verhaberung zwischen Politik und Medien viel größer ist, als man je annehmen durfte. Immerhin stolperten zwei prominente Chefredakteure über geheime Chats, die uns plakativ vor Augen führten, wie sich diese mit hochrangigen Politikern absprachen, statt diese zu kontrollieren. Matthias Schrom (ORF) und Rainer Nowak („Die Presse“) traten infolge des öffentlichen Aufschreis von ihren Positionen zurück. Seither sind Medienvertreter und Journalisten bestrebt gewesen, sich von solchen Machenschaften zu distanzieren, doch das fatale Bild, welches Österreichs Medienbranche abgegeben hat, konnte nicht zurechtgerückt werden. Immerhin dürfte es sich dabei ja nur um die Spitze eines Eisberges namens Medienkorruption handeln, da bereits neue Beweise für andere Fälle dieser schädlichen Vernetzung zwischen Politik und Medien vorliegen.

Unabhängiger, kritischer und ausgewogener Journalismus in Gefahr

Die Leitmedien Österreichs werden nach der Wahrnehmung von VISION ÖSTERREICH ihrer Aufgabe – Ausnahmen bestätigen die Regel – offenbar nicht mehr in der gebotenen, transparenten Art und Weise gerecht. Insbesondere fehlt es an klarer Abgrenzung gegen Vereinnahmung, an ausreichender Selbstreflexion, notwendiger Kritikfähigkeit und Sachlichkeit. Es bedarf dringend einer Erneuerung des Journalismus im Sinne einer gelebten Ethik nach den Regeln des Ehrenkodex für die österreichische Presse, der aufgrund der Entwicklungen in den letzten Jahren leider großteils Makulatur geworden ist.

Seriöse Berichterstattung hat klare Abgrenzungen von Meinung und Bericht bzw. Meldung zu enthalten. Diese Unterschiede sind in der Art der Artikel für Leserinnen und Leser kenntlich zu machen. „Faktenchecks“ sind kein geeigneter journalistischer Zugang und als Methodik oder „journalistische Darstellungsform“ strikt abzulehnen: Der Begriff suggeriert, die „Wahrheit“ zu kennen und den Überblick über alle „Fakten“ zu haben. Er wird dogmatisch eingesetzt. Der Verweis auf sich vermeintlich für „Wahrheit“ verbürgende „Faktenchecks“ behindert eine ergebnisoffene Recherche und engt den Diskurs ein. Sorgfältiger und objektiver Journalismus ist genau das Gegenteil: ein ergebnisoffenes Sammeln, Einordnen und Bewerten von Berichten über Fakten/Erkenntnisse/Erfahrungen etc. Das setzt natürlich voraus, dass sich diese Recherchen auf seriöse Quellen stützen.4

Verzicht auf objektive Berichterstattung und Verächtlichmachung von Andersdenkenden

Seit Corona besonders auffallend war auch der neue (schlechte) Stil der Leitmedien. Mit einer anmaßenden Deutungshoheit wurden Menschen, die einer als gegeben dargestellten Meinung widersprachen, entweder bewusst ignoriert, persönlich angegriffen oder sogar diffamiert. Dies auf eine besonders subtile Art und Weise, indem beispielsweise ungeimpfte Menschen, friedliche Demonstranten oder Andersdenkende, die jedoch sachlich argumentierten, immer wieder als rechtsradikal bezeichnet wurden. Das ist nicht nur unredlich, sondern auch gefährlich, weil der inflationäre Gebrauch solcher Zuschreibungen dazu führt, dass tatsächliche Radikalismen nicht mehr einwandfrei identifiziert werden können.

Die Aufgabe seriöser journalistischer Arbeit sollte es sein, eine Vielzahl von Standpunkten, Argumenten und Sichtweisen nüchtern zur Diskussion zu stellen. Stattdessen wird der in den Leitmedien geführte Diskurs mit Beleidigungen, Kampfbegriffen und persönlichen (unsachlichen) Angriffen emotional aufgeladen und die Atmosphäre vergiftet, wodurch die Spaltung der Gesellschaft vorangetrieben wird. Dabei schrecken Medien auch vor Denunziation und gezieltem Framing nicht zurück, welches Stilmittel sich vor allem im ORF immer wieder dadurch zeigte, indem Demonstrationen von friedlich aufgetretenen Staatsbürgern durch ein bewusst verzerrtes Bild in der TV-Berichterstattung in ein schlechtes Licht gerückt wurden. Dies, obwohl der Österreichische Rundfunk gem. § 4 Abs. 5 ORF-Gesetz bei der Gestaltung seiner Sendungen und Angebote unter anderem für die Wiedergabe und Vermittlung von für die Allgemeinheit wesentlichen Kommentaren, Standpunkten und kritischen Stellungnahmen unter angemessener Berücksichtigung der Vielfalt der im öffentlichen Leben vertretenen Meinungen (Z 2) und für eigene Kommentare, Sachanalysen und Moderationen unter Wahrung des Grundsatzes der Objektivität (Z 3) zu sorgen hat.

Forderungen von VISION ÖSTERREICH an die Medienlandschaft

Klar ist, dass Medien in der Regel schnelle Arbeit leisten müssen. Aufgrund von eingeschränkten personellen und zeitlichen Ressourcen kann die Berichterstattung daher thematisch gesehen immer wieder oberflächlich ausfallen. Dies ist aber nicht das vordergründige Problem, sofern eine objektive Recherche aller Standpunkte zu einem bestimmten Thema stattfindet. Wenn Medienberichterstattungen Werbung beinhalten, sollte diese klar erkennbar sein und sich nicht im redaktionellen Teil widerspiegeln, was sehr häufig als Gegenstück zu bezahlten Anzeigen passiert. Finanzierte Inhalte sind somit für Rezipierende nicht leicht zu erkennen, da diese oft unauffällig in Berichten miteingebunden sind. Auch wissenschaftliche Artikel wurden insbesondere seit Corona thematisch nur sehr oberflächlich und einseitig verfasst und beruhten oftmals auf keiner ausreichend kritischen Auseinandersetzung mit den divergierenden Standpunkten.5

i.) Wiederherstellung von unabhängigen Medien
Primäres Ziel ist es, die Unabhängigkeit der Medien wiederherzustellen. Sie sollten ein objektives Kontroll- und Überwachungsorgan der Politik sein, um ihrer Rolle als vierte Macht im Staat wieder gerecht zu werden. Die Hauptaufgabe der Medien sollte es also sein, den Menschen Informationen über Vorgänge im politischen Bereich zu liefern. Politisches Handeln muss laufend im Fokus eines investigativen Journalismus stehen, um Korruption hintanzuhalten. Dies setzt aber voraus, dass sich Medienvertreter von Politik und Wirtschaft nicht vereinnahmen lassen. Laufende Einladungen und gesellschaftliche Verbandelungen korrumpieren jeden ernst gemeinten Journalismus und sind pures Gift für unsere Gesellschaft.

ii.) Staatsferner öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Weiteres Anliegen ist ein staatsferner öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der jeder Einflussnahme durch die Politik entzogen ist. Wenn der ORF weiter in jenem Dunstkreis verbleibt, der es verunmöglicht, mit der Politik auf Distanz zu gehen, wird der gesetzliche Objektivitätsauftrag ad absurdum geführt. Unter dieser Voraussetzung ist die Abschaffung der GIS (Gebühren Info Service) zu fordern, weil diese Zwangseinhebung von Gebühren angesichts der Parteienabhängigkeit und einer peinlichen „Hofberichterstattung“ gepaart mit einseitiger Desinformation nicht mehr sachlich gerechtfertigt werden kann.

iii.) Diskursive, pluralistische Öffentlichkeit
Medien sollen eine diskursive, pluralistische Öffentlichkeit zulassen und herstellen. Sie sind der wichtigste Machtfaktor in der politischen Gestaltung. Zudem sind sie als massenmediales Vermittlungssystem für das Herstellen von Öffentlichkeit zuständig. Der Journalismus soll die Themen zur öffentlichen Kommunikation objektiv aufbereiten und verschiedene Stellungnahmen dazu bereitstellen. Dies mit dem Ziel, einen offenen Diskurs zu entwickeln, damit das Publikum sich ohne Manipulation durch unnötige Kommentatoren eine eigene Meinung bilden kann.

iv.) Strikte Einhaltung des Ehrenkodex des österreichischen Presserats
Die Funktion der Massenmedien soll neben der Fremdbeobachtung des Gesellschaftssystems, auch in einer zwingenden Selbstbeobachtung liegen. Die Medien haben sich selbst und ihren „gelebten“ Journalismus im Sinne einer permanenten Selbstreinigung zu beobachten und zu kontrollieren. Dabei ist der Ehrenkodex des österreichischen Presserats streng bis ins kleinste Detail einzuhalten und auch real zu leben.

v.) Konkrete gesetzliche Verankerung der Medienvielfalt
Die Medienvielfalt ist im Sinne einer pluralen Gesellschaft gesetzlich konkret zu verankern. Der unabhängige Journalismus hat frei von jeder politischen Einflussnahme zu bleiben. Die Medien sind daher transparent und ausgewogen durch ein unabhängiges Gremium zu fördern. Eine Finanzierung über die öffentliche Hand oder regierungsnahe Institutionen hat zu unterbleiben. Insbesondere sollen auch Werbekampagnen verboten werden, die dazu benutzt werden, um der Bevölkerung politische Meinungen, die im offenen Diskurs nicht vermittelt werden können, manipulativ aufzuzwingen. Aktuelles Beispiel dafür ist die über Jahre forcierte Werbung für die COVID-19-Impfung, die auch nach dem Arzneimittelgesetz in der praktizierten Form unzulässig war und nach wie vor ist.6

vi.) Wiederherstellung der Mediendemokratie
Die Mediendemokratie soll zur Vertrauensbildung in der Bevölkerung wieder hergestellt werden. Darunter versteht man, dass Medien nicht lediglich politische Kommunikationskanäle sind, auf welche die politischen Akteure zur Verbreitung ihrer Botschaften zwingend angewiesen sind, sondern vor allem selbst politisch wirksame Akteure, welche die Meinungsbildung und damit politische Handlungsspielräume maßgeblich bestimmen. Insofern stehen Politik- und Medienakteure in der Mediendemokratie in einem engen Zusammenhang, beide Handlungsfelder überlagern sich, die Politik „mediatisiert“ sich zunehmend.7 Darunter fallen beispielsweise folgende Punkte:

  • Das Zulassen einer breiten Gegenöffentlichkeit;
  • Keine Diffamierung, Hetze, Schuldzuweisung, Diskriminierung oder Spaltung gegenüber Andersdenkenden, friedlichen Demonstranten, Ungeimpften, Minderheiten etc.;
  • Unterstützung der Informations- und Meinungsäußerungsfreiheit;
  • Überwachung und Kontrolle der Politik im Sinne eines effektiven Investigativ-Journalismus;
  • Keine Meinungsdiskriminierung, Manipulation, Propaganda und kein sonstiger Missbrauch durch bezahlte Kampagnen;
  • Ablehnung jeder Art von Zensur und Meinungskontrolle;
  • Kein Missbrauch von Markt- und Meinungsmacht;
  • Kein Verletzen der Privatsphäre;
  • Kein Datenmissbrauch;
  • Offener Diskurs mit unterschiedlichen Interessen und Meinungen.

1 Bidlo, Oliver (2012): Eine kurze Geschichte der Medien als Vierte Gewalt. In: Bidlo, Oliver/Englert, Carina Jasmin/Reichertz, Jo (Hg): Tat-Ort Medien. Die Medien als Akteure und unterhaltsame Aktivierer, 151-169, 167.
2 Österreichischer Presserat (2019): Grundsätze für die publizistische Arbeit. (Ehrenkodex für die österreichische Presse) URL: https://www.presserat.at/show_content.php?sid=3.
3 Wiener Zeitung (2021): Tageszeitungen. Studie kritisiert Medienförderung der Regierung. URL: https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/kultur/medien/2111030-Studie-Medienfoerderung-der-Regierung-willkuerlich-und-intransparent.html
4 https://tkp.at/2022/10/27/etablierte-journalisten-fordern-erneuerung-des-journalismus-in-oesterreich/
5 Reiss, Jessica Claire (2007): Auf einem Auge blind. Verdeckte PR im Wissenschaftsjournalismus. URL: https://www.polsoz.fu-berlin.de/kommwiss/arbeitsstellen/wissenskommunikation/media/reiss_fobe.pdf [18.01.2022], 19ff.
6 Schrettl, Werbebeschränkungen im österr. Arzneimittelrecht, Diplomarbeit, Juli 2019, https://epub.jku.at/obvulihs/download/pdf/4051534?originalFilename=true
7 http://www.demokratiezentrum.org/bildung/ressourcen/themenmodule/demokratiemodelle/mediendemokratie/