Sicherheit und Landesverteidigung

Neutralität

Österreich hat sich zur immerwährenden Neutralität bekannt. Dieses Bekenntnis war und ist Grundlage für die Freiheit und Unabhängigkeit Österreichs.
Wir bekennen uns zur Neutralität und zu deren Beibehaltung. Die überwiegende Mehrheit der österreichischen Bevölkerung befürwortet die Neutralität. Daher soll sich Österreich strategisch weiterhin als Vermittler und Ort der Konfliktlösung positionieren und keinesfalls Partei für eine kriegführende Nation oder Bündnis ergreifen. Dies beziehen wir ausdrücklich auch auf die im EU-Vertrag Art. 42 Abs. 7 festgelegte Beistandspflicht, die in Umfang und den gewählten Mitteln den Mitgliedsstaaten obliegt. Österreich darf sich nicht einseitig in militärischen Konflikten engagieren und daher auch keinesfalls der NATO oder anderen Militärbündnissen beitreten. Nur so kann die neutrale Mittlerrolle glaubhaft, unparteiisch, ausgewogen und fair wahrgenommen werden. Dies schützt Österreich auch davor in bewaffnete Konflikte, insbesondere Angriffskriege, hineingezogen zu werden.

Siehe zur Thematik „Neutralität“ auch die Ausführungen in unseren Parteiprogrammen zu „Demokratie und Verfassung“ sowie „Europa- und Außenpolitik“.

BUNDESHEER:

Umfassende Landesverteidigung und Milizheer

Gemäß Artikel 9a. Abs. 1 unserer Verfassung, bekennt sich Österreich zur umfassenden Landesverteidigung. Diese garantiert uns die Unabhängigkeit nach außen sowie die Bewahrung der Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität.
VISION ÖSTERREICH bekennt sich zu diesem Konzept und dessen Beibehaltung. Es sieht ebenfalls die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Landesverteidigung vor und schützt so übergreifend die verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriffen von außen.

Milizheer und allgemeine Wehrpflicht

Das Wehrgesetz sieht ein Milizsystem zur Umsetzung der militärischen Komponente im Rahmen der umfassenden Landesverteidigung vor. Im Frieden soll die Organisation des Bundesheeres die notwendigen Voraussetzungen für einen Einsatz schaffen und den im Einsatzfall notwendigen Kräften und deren Handlungsfähigkeit dienen. VISION ÖSTERREICH bekennt sich zum Milizheer und zur allgemeinen Wehrpflicht. Wir fordern die Wiedereinführung der Truppenübungen nach einem einheitlichen 6+2-Monate-Prinzip. Die Zeiten müssen ausschließlich der effizienten Ausbildung und Übung der Soldatinnen und Soldaten für den Einsatzfall dienen und nicht dem Systemerhalt der Friedensorganisation.
Das Ausbildungskonzept muss auf Basis der Erfordernisse der Truppe dringend reformiert werden und die Friedensorganisation von überbordender Verwaltung sowie vom Einfluss der Politik gänzlich befreit werden.

Politische Ebene und Mittelaufbringung

Das Bundesheer wurde in den letzten Jahren durch politische Vernachlässigung, Fehlentscheidungen und Budgetreduktion sowie durch inkompetente, politische Führung nachhaltig geschädigt. Das Bundesheer ist unserer Ansicht nach im Moment gar nicht in der Lage, die in Art. 79 B-VG und § 2 Abs. 1 Wehrgesetz vorgesehenen Aufgaben der militärischen Landesverteidigung, der Aufrechterhaltung der Inneren Sicherheit sowie der Hilfeleistung bei Katastropheneinsätzen und der Teilnahme an Auslandseinsätzen angemessen nachzukommen.
VISION ÖSTERREICH setzt sich für die ausreichende Ausstattung des Bundesheeres zur Erfüllung seiner festgelegten Aufgaben ein. Dabei sind 1,5 % des BIP als unterste Budgetgrenze anzusetzen. Sowohl die Friedens- als auch die Einsatzorganisation müssen politisch vollkommen entkoppelt werden. Die Besetzung darf ausschließlich durch Nachweis der Fach- und Führungskompetenz erfolgen. Auch die politische Führung (Minister und Ministerialbeamte) sind ausschließlich nach ihrer fachlichen Eignung, ihrer Erfahrung im Fachbereich und ihrer Führungskompetenz einzusetzen und nicht aufgrund parteipolitischer Aspekte.
VISION ÖSTERREICH tritt für eine umfassende (echte) Reform, vor allem der Verwaltungsorganisation, für eine Vereinfachung der Abläufe und deren Anpassung an die Bedürfnisse der Truppe ein. Dabei sind insbesondere Einsparungen von hochrangigen Verwaltungsfunktionen und zweckgewidmete Umbudgetierungen zugunsten der Einsatzkräfte zu fordern.

Neue Bedrohungslagen

VISION ÖSTERREICH setzt sich für eine dynamische Anpassung der umfassenden Landesverteidigung an die Anforderungen neuer Bedrohungsbilder ein. Terrorangriffe, Cyber-Crime und Cyber-War, psychologische Kriegsführung, Informationskrieg und illegale Migrationsströme sind einige aktuelle Beispiele. Wir sehen es als unerlässlich, sich auf diese Bedrohungen besser einzustellen und dafür eine geeignete Innovationsgruppe einzusetzen. Dies erfordert auch eine engere Abstimmung mit den Sicherheitskräften des BMI.

POLIZEI:

Direkte Wahl des Bundespolizeidirektors und der jeweiligen Landespolizeidirektoren

Den Bürgern soll hinkünftig die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Polizeidirektoren selbst zu wählen, abhängig davon, wem sie es zutrauen, sich selbst und ihre Sicherheitsinteressen am besten vertreten und beschützen zu können.
Jene Personen, die sich der Wahl stellen, müssen fachlich und psychologisch qualifiziert sein und (wie schon aktuell) über ein abgeschlossenes juristisches Studium verfügen. Eine einschlägige Ausbildung und Erfahrung im Bereich des Sicherheitswesens und/oder Strafrecht ist ebenso vorauszusetzen.
Ebenfalls in Erwägung zu ziehen, ist ein Vetorecht der Landes- und Bundespolizeipräsidenten gegen neue vermeintlich verfassungswidrige Gesetze oder Verordnungen, da diese Amtsträger in ihrer Rolle den Eid auf die Wahrung der Verfassung und der Grundrechte abgelegt haben.

Ressourcenstärkung und personelle Aufstockung bei den Grenzkontrollen

Um den steigenden Anforderungen bei den Grenzkontrollen entsprechen zu können, fordert VISION ÖSTERREICH eine deutliche Erhöhung der personellen und sachlichen Ressourcen in diesem Bereich. Dies auch zur Eindämmung des schon seit vielen Jahren vermehrt auftretenden Drogenhandels, der staatenübergreifend stattfindet und einer konzeptionellen Bekämpfung bedarf.

Verbesserung der Attraktivität des Berufsbildes des Polizisten

Polizist zu werden, ist in den letzten Jahren offenbar immer unattraktiver geworden, was dazu führte, dass das Niveau bei Aufnahmeprüfungen immer mehr gesenkt wird. In Wien ist die erforderliche Punktezahl bei Bewerbern derart niedrig, dass kaum mehr Qualität im Personal erreicht werden kann. VISION ÖSTERREICH fordert, diesem Trend durch Verbesserung der beruflichen Rahmenbedingungen konkret entgegenzuwirken. Die Sicherheit des Landes muss auch etwas kosten dürfen, weshalb sowohl Gehaltserhöhungen und erhöhte Ausbildungsstandards als auch infrastrukturelle Aufwertungen vorzusehen sind. Konkrete Details werden auf dieser Basis noch gemeinsam mit qualifizierten Kennern des derzeitigen Polizeiwesens ausgearbeitet und der Öffentlichkeit präsentiert werden.