Tierschutz

VISION ÖSTERREICH stellt sich klar gegen menschenverursachtes Tierleid

Tiere sind fühlende Lebewesen und als solche zu achten! Deshalb setzt sich VISION ÖSTERREICH für einen würdevollen Umgang mit Tieren ein. Aufklärung und Motivation zu einem achtsamen Miteinander muss auch zur Aufgabe von Bildungszielen werden.

Die Sicherstellung von mehr Achtsamkeit in der Nutztierhaltung hat bei VISION ÖSTERREICH hohe Priorität. Tierwohl hat denselben Stellenwert wie das Erreichen von Umweltzielen und wirtschaftlichen Zielen der Betriebe. Bezüglich der Nutztierhaltung wird von der Landwirtschaft erwartet, dass sie Lösungen findet (siehe auch Parteiprogramm zu Land- und Forstwirtschaft).

Viele Landwirte stehen vor der Frage, an welchen Stellschrauben sie drehen sollen, ohne an den Verbraucherwünschen vorbei zu wirtschaften, wünschen sich zugleich aber auch für ihre Tiere ein Mehr an Wohl. Allerdings sind die derzeitigen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen dafür wenig förderlich und gehören diesbezüglich neue Lösungssätze erarbeitet.

VISION ÖSTERREICH erlebt Massentierhaltung als unökologisch, unsozial, unethisch und ungesund! Bei Massentierhaltung setzen Regierungen (EU-weit) und die Agrarlobby auf permanentes Wachstum, was zu zusätzlichen ökologischen Problemen führt (z.B. Überdüngung).

VISION ÖSTERREICH steht für ein Umdenken und einen Umbau von Tierhaltung

Wir setzen uns für ein Ende der Massentierhaltung und einen Weg hin zu einem artgerechten Haltungsverfahren ein. Auch der Etikettenschwindel bei der Kennzeichnung ist stark zu kritisieren und müssen diesbezüglich geeignete Regelungen getroffen werden, um diesen zu beenden. Am Beispiel ‚Freilandeier´ ist hinlänglich bekannt, dass z.B. Lebensmittelketten Außengehege ankaufen und diese den Tieren für das Etikett widmen. Dass die Tiere diese Freilaufgehege nie nutzen, wird nicht wirklich kontrolliert.
Es soll immer mehr und immer billiger produziert werden – dies zu Lasten der Tiere, der Menschen und der Umwelt. Dieses Vorgehen bedeutet:

  • für die Tiere ein Leben unter Qualen;
  • für kleinerer und mittelgroße Landwirtschaften eine Herausforderung, die schlussendlich auch zur Schließung solcher Landwirtschaften führen kann;
  • für uns Verbraucher gesundheitliche Risiken;
  • enorme Umweltprobleme, durch die scheinbar grenzenlos wachsende industrielle
    Tierhaltung.

Ein achtsamer und artgerechter Umgang in Zucht, Aufzucht, Haltung und Tötung ist VISION ÖSTERREICH ein großes Anliegen!

VISION ÖSTERREICH zeigt exemplarisch folgende Lösungen auf:

  • Betriebliche Obergrenzen für einzelne Tierarten sowie Angebot von ausreichend Platz;
  • Auslauf ins Freie, Zugang aller Nutztiere zu verschiedenen Klimazonen, vorzugsweise auch zu Außenklima;
  • Alle Tiere sollen artgerecht liegen können z.B. auf Stroh und sollen das Angebot unterschiedlicher Funktionsbereiche mit verschiedenen Bodenbelägen haben;
  • Die Tierhaltung muss an die Fläche gebunden und vor allem grünfutterbasiert sein;
  • Futtermittel sollen von regionaler Herkunft und gentechnisch unverändert sein;
  • Tiere sollen im Stall viel Tageslicht sowie auch Angebot zur artgemäßen Beschäftigung und Nahrungsaufnahme haben;
  • Extensive Weidetierhaltung – auch von Rindern – sowie der aus naturschutzfachlicher Sicht wichtige Ausbau der Schaf- und Ziegenhaltung;
  • Stressfreie Schlachtung vor Ort ohne unnötige Transportwege;
  • Verbot von Reserveantibiotika, deutlich reduzierter Arzneimitteleinsatz;
  • Verbot des Kükentötens, Verzicht auf Amputationen, routinemäßige betriebliche Eigenkontrollen anhand tierbezogener Tierwohlindikatoren;
  • Verbesserter Bildungs-, Kenntnis- und Motivationsstand der im Tierbereich arbeitenden Personen;
  • Informationsprogramm für Konsumenten inkl. eines staatlichen Tierschutzlabels.
  • Tierschutzlabel (staatliche Kennzeichnungspflicht), das angemessen gefördert wird.

Eine Umsetzung dieser Tierschutzziele braucht Zeit und absehbar mehrere Jahre.
VISION ÖSTERREICH fordert daher einen sofortigen Start der Förderung tatsächlich artgerechter Tierhaltung und der Ausarbeitung von Übergangslösungen.

Die Umsetzung einer artgerechten Tierhaltung erfordert einen klaren, zeitlich und finanziell abgestimmten Umsetzungsprozess. Rechtliche Änderungen, bspw. im Tierschutzgesetz oder im Baurecht, sind ebenfalls in diesen Prozess einzubeziehen. Betroffene Landwirte müssen in diesem Prozess zu einer umwelt- und tiergerechten Nutztierhaltung aktiv unterstützt und gefördert werden!

VISION ÖSTERREICH schlägt vor, staatliche, privatwirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Steuerungsmöglichkeiten einfließen zu lassen, wie:

  • Aufbau eines nationalen Tierwohl-Monitorings;
  • Förderung innovativer Formen einer Bürgerbeteiligung unter Einbeziehung von Bildungseinrichtungen und gesellschaftlicher Organisationen (z.B. Vereine). Dazu zählt auch die Erziehung der Kinder und Jugendlichen sowie altersunabhängige Weiterbildung der Menschen, um Etiketten artgerechter Tierhaltung erkennen und ihr Konsumverhalten darauf abstimmen zu können;
  • Qualifikationsnachweise und Fortbildungsverpflichtungen bzw. Schaffung von Anreizen, um solche Fortbildungen zu besuchen für Tierhalter und Tierbetreuer;
  • Durchführung von Forschungs- und Innovationsprogrammen zum Erreichen von Tierwohl.
    Diese Punkte sollten idealerweise im Rahmen eines „Bundesprogrammes-Tierwohl“ koordiniert und umgesetzt werden.

Weitere vorgeschlagene Maßnahmen sind:

  • Ergänzungen im Tierschutzrecht, Düngerecht, Baurecht und Raumordnungen der Bundesländer;
  • Erleichterte Prüf- und Zulassungsverfahren für lokale Stall-, Schlacht- und Betäubungseinrichtungen;
  • Umschichtung von Mitteln, um die finanziellen Spielräume für Tierwohlmaßnahmen zu erhöhen und gezielt zu unterstützen.
    Zur Erreichung der Schutzziele sind neben dem Nutztierwohl Anpassungen im Düngerecht notwendig, womit sich dies automatisch mit den Bereichen Umweltschutz (Naturschutz, Wasserschutz) ergänzen würde.

Schutz des Lebens und des Wohlbefindens aller Tiere

Für VISION ÖSTERREICH gilt das Obige sinngemäß für eine artgerechte Tierhaltung, den Schutz des Lebens und des Wohlbefindens aller Tiere, also auch der Haustiere und insbesondere auch der Wildtiere (siehe dazu das österreichische Tierschutzgesetz).
Der Erhalt von vom Aussterben bedrohten Tierarten, aber auch der Erhalt von Insekten und Vögeln, die derzeit noch nicht vom Aussterben bedroht sind, ist im Sinne eines gesunden Ökosystems durch geeignete Maßnahmen und Projekte gezielt zu fördern.